Tarifvertrag Zeitarbeit: Entgeltgruppen, Urlaub und Sonderzahlungen

Fast alle Personaldienstleister in Deutschland wenden einen Tarifvertrag an. Er regelt deinen Grundlohn, deine Urlaubstage, Zuschläge und Sonderzahlungen. Wer ihn versteht, kann Angebote besser vergleichen und seine Abrechnung prüfen.

Wer verhandelt

Die Arbeitgeber der Zeitarbeit sind im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) organisiert. Er ist aus den früheren Verbänden BAP und iGZ entstanden. Verhandlungspartner ist die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, in der sich die Gewerkschaften des DGB zusammengeschlossen haben.

Die Entgeltgruppen

Der Tarifvertrag kennt mehrere Entgeltgruppen, die nach Tätigkeit und Qualifikation gestaffelt sind:

  • Untere Gruppen: einfache Tätigkeiten nach kurzer Einweisung, etwa Helfer in Lager und Produktion
  • Mittlere Gruppen: Tätigkeiten mit Berufsausbildung, etwa Fachkraft für Lagerlogistik, Elektroniker oder Industriemechaniker
  • Obere Gruppen: Tätigkeiten mit Meister, Techniker oder Studium und mehrjähriger Erfahrung

Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit im Einsatz. Wer als Fachkraft arbeitet, darf nicht als Helfer eingruppiert werden.

Zuschläge

  • Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage: tarifliche Zuschläge in Prozent des Stundenlohns
  • Mehrarbeit: Zuschläge ab einer bestimmten Stundenzahl im Monat
  • Branchenzuschläge: zusätzliche Zuschläge bei Einsätzen in bestimmten Industriebranchen

Urlaub und Sonderzahlungen

Der Tarifvertrag gewährt mehr Urlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub, mit steigender Betriebszugehörigkeit kommen weitere Tage dazu. Nach einer Wartezeit gibt es außerdem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, deren Höhe ebenfalls mit der Dauer der Beschäftigung steigt.

Tipps für deinen Vertrag

  1. Entgeltgruppe nennen lassen: Sie muss im Arbeitsvertrag stehen.
  2. Tätigkeit vergleichen: Passt die Eingruppierung zu dem, was du im Einsatz wirklich machst?
  3. Zulagen erfragen: Viele Personaldienstleister zahlen übertarifliche Zulagen, besonders für gesuchte Fachkräfte.
  4. Tabelle prüfen: Die aktuelle Entgelttabelle veröffentlichen der GVP und die Gewerkschaften.

Fazit

Der Tarifvertrag der Zeitarbeit sorgt für klare Mindeststandards. Achte auf die richtige Entgeltgruppe, nutze Zuschläge und frag nach übertariflichen Zulagen. Aktuelle Lohnangaben aus tausenden Stellen zeigt unser Gehaltsreport.

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Häufige Fragen

Wer schließt die Tarifverträge der Zeitarbeit ab?

Auf Arbeitgeberseite der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP), der aus den früheren Verbänden BAP und iGZ hervorgegangen ist. Auf Arbeitnehmerseite die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.

Wie werde ich eingruppiert?

Nach der Tätigkeit, die du im Einsatz tatsächlich ausübst, und der dafür nötigen Qualifikation. Helfertätigkeiten liegen in den unteren Entgeltgruppen, Fachkräfte und Spezialisten weiter oben.

Liegt der Tariflohn über dem Mindestlohn?

Ja, die unterste Entgeltgruppe liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die genauen Beträge findest du in der aktuellen Entgelttabelle des Tarifvertrags.

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